Erst jetzt nach der Ausstrahlung des Zweiteilers „Eine einzige Tablette“ in der ARD scheint sich etwas neu zu bewegen.
Wie dieser Spiegel-online Meldung vom 09.11.2007 zu entnehmen ist, wird die Bereitschaft zu einem Gespräch zwischen dem Geschäftsführer des Unternehmens und den Betroffenen signalisiert.
Zitat aus dem o.g. Spiegel-online Bericht:
Aachen – Der Geschäftsführende Gesellschafter von Grünenthal, Sebastian Wirtz, ist grundsätzlich zu einem Treffen mit Contergan-Geschädigten bereit. Der Rahmen müsse aber „angemessen“ sein, also ohne Medien, sagte der 37 Jahre alte Enkel des Grünenthal-Gründers der „Aachener Zeitung“ und den „Aachener Nachrichten“.
Herr Wirtz vielen Dank für dieses Gesprächsangebot.
Zitat aus dem o.g. Spiegel-online Bericht:
Seine Familie und die Firma trügen keine moralische Schuld an der Tragödie, aber eine moralische Verantwortung.
Eine Schuldzuweisung ist aus meinen vorstehenden Berichten auch nicht zu entnehmen. Lediglich eingefordert habe ich selbst die Anerkennung der moralischen Verantwortung.
Dass dem Unternehmen für eine weitere finanzielle Hilfe an die Betroffenen die Hände gebunden sind, ergibt sich aus der jetzigen Rechtslage.
Doch genau diese ist es, wo ich der Auffassung bin, die moralische Verantwortung tragen ebenso die Parteien CDU, SPD und FDP sowie weitere Persönlichkeiten, welche seinerzeit zu eben dieser Rechtslage beigetragen haben.
Zitat aus dem o.g. Spiegel-online Bericht:
In der durch die WDR-Produktion ausgelösten Debatte über eine Entschädigung für Contergan-Opfer hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Gespräche zwischen Grünenthal und Betroffenen angeregt. „Viele Spätschäden weit über die Behinderung hinaus waren bei Abschluss des Vergleichs noch nicht absehbar“, sagte die Ministerin Schmidt den „Ruhr Nachrichten“. Zur Frage, ob die monatlich maximal 545 Euro betragende Entschädigung nicht erhöht werden müsse, räumte sie ein: „Es besteht das Problem, dass mit dem Vergleich und der Stiftung damals die Frage der Entschädigung rechtlich abschließend geregelt worden ist.“
Hierzu möchte ich anmerken, dass bei der medizinischen Beurteilung gefordert war, nicht den kindlichen Einschränkungsgrad zu ermitteln, sondern die sich aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergebenden Zustände. So jedenfalls erklärte mir es man seinerzeit in der Uni-Klinik. Es ging also um die Feststellung was wird es an Gesamtbeeinträchtigungen geben.
Noch kann ich laufen, wenn auch immer schlechter, aber man sagte mir seinerzeit schon, ich solle mich darauf einstellen später im Rollstuhl sitzend leben zu müssen. Genau diese zukünftigen Einschränkungen sollten beurteilt werden! Damit dürfte klar sein, dass die Äußerung zu den Spätschäden so nicht haltbar sein kann!
Weiterhin anmerken möchte ich noch, ob die jetzige Rechtslage überhaupt weiterhin Bestand haben kann, wenn dem Vorwurf des Prozessbetruges von Seiten der Staatsanwaltschaft nachgegangen würde. Da ein Prozessbetrug nicht der Verjährung unterliegt, wäre hier meines Erachtens dringends eine rechtliche Klärung erforderlich.
Danach, denke ich, kann es erforderlich sein, die bisherige Regelung über die finanzielle Entschädigung neu zu überdenken.
Wie es jedoch aussieht, werden die Betroffenen von seiten des Pharma-Konzerns jetzt ernsthafter beachtet, von den Politikern aber immer noch nicht!