Neue Impressumspflicht für Webseiten-Betreiber

Netterweise bin ich auf die ab 1. März geltenden neue Impressumspflicht von Webseiten-Betreibern aufmerksam gemacht worden.

Webbloger werden demnach nicht annoym bleiben können. Welche Angaben nun in das Impressum gehören, dazu wirft die Neuregelung wohl mehr Fragen auf, als sie klärt.

Mein Impressum enthält zwar eigentlich alle relevanten Daten, doch für die, welche lieber nicht die ganze Seite runterscrollen möchten, werden die Betreiberdaten nun ganz oben angeführt. Sicher besser, denn es gibt immer Leute, die gerne das „Geld von der Strasse aufheben“, als es mit „handwerklicher Arbeit“ zu verdienen. 😉

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