Naja, bei einem Fertighaus ist eben alles soweit fertig wie es im Vertrag geregelt ist.
Die Abnahme durch die Fertighaus-Firma ist aber nicht die Fertigbau-Abnahme durch das Bauamt. Besonders dann nicht, wenn neben des Fertighauses andere Gebäudeteile erstellt worden sind. Auch sie sollten entsprechend fertiggestellt sein.
Die letzten Kleinigkeiten aus dem Abnahme-Protokoll unseres Fertighaus-Herstellers sind erledigt. Auch vom Kellerbauer wird jetzt zügig die Garage vollendet. Somit steht wohl der Fertigbau-Abnahme durch das Bauamt nichts mehr entgegen. Hoff, hoff. 🙂
Damit sind für uns als Bauherren die Arbeiten noch nicht ganz abgeschlossen. Es geht weiter mit tapezieren, Schränke passgenau aufbauen und vielen anderen Kleinigkeiten. Der Einzugstermin naht.